Ausbildungsbeiträge für Sänger*innen

Reglement für das Vorsingen (Audition)

Die Friedl Wald-Stiftung in Basel entrichtet Ausbildungsbeiträge an förderungsbedürftige und förderungswürdige Student*innen im Bereich Gesang für die Fächer Lied/Oratorium und Oper (Grundlagen siehe «Die Stiftung und ihre Leistungen»

  1. Kandidat*innen
    1. Die Kandidat*innen haben das Schweizer Bürgerrecht oder sind seit min­destens 5 Jahren in der Schweiz wohnhaft (massgebend ist das Einreisedatum gemäss Ausländerausweis).
    2. Die Kandidat*innen sind im Jahr der Audition nicht älter als 26 Jahre.
    3. Die Kandidierenden sind an einer anerkannten Fachhochschule für Musik der Schweiz eingeschrieben. Zugelassen sind Kandidat*innen, die sich zum Zeitpunkt der Audition im BA-Studium bis max. im 2. Semester des MA-Studiums befinden.
    4. Einmal jährlich wird in den entsprechenden Fachhochschulen ein Aushang zur Anmeldung für eine begrenzte Anzahl von Auditionsplätzen angebracht; ausschliesslich auf diese Aushänge können Bewerbungen erfolgen.
    5. Bei Interesse melden sich die Student*innen per mail bei der Friedl Wald-Stiftung. Diese wird individuell Vorabklärungen treffen und ggf. das weitere Procedere einleiten.
    6. Als Einsendeschluss gelten die Angaben auf dem Formular "Kurzinformation zum Versand Ihrer Unterlagen". Zu spät einge­reichte Dossiers werden nicht berücksichtigt.
    7. Video- und/oder CD-Produktionen werden nicht unterstützt.
  2. Vorsingen
    1. Das Vorsingen ist nicht öffentlich.
    2. Das Vorsing-Programm umfasst in der Regel drei Arien/Lieder unterschied­licher Epochen und Stile aus dem Fachbereich der Kandidierenden. Ein Stück soll im Stil des Barocks oder der Klassik sein.
    3. Das Programm kann allein oder mit Partner*in vorgetragen werden. Die Vortragszeit beträgt max. 15 Minuten pro Bewerber*in
  3. Begleitung
    Im Vortragssaal stehen ein Flügel sowie Notenständer zur Verfügung. Die Stiftung stellt jedoch keine Piani­st*innen für Begleitung zur Verfügung. Falls erforderlich, ist ein*e Pianist*in (oder Partner*in mit einem anderen Instrument) von den Kan­di­dierenden selbst zu organisieren.
  4. Jury
    1. Die Jury setzt sich aus den Mitgliedern des Stiftungsrates und mehreren externen Fachleuten zusammen.
    2. Die Jury-Mitglieder sind nicht als Lehrpersonen an einer schweizerischen Hochschule für Musik oder Oper tätig.
  5. Entscheide
    Die Entscheide, die endgültig und nicht anfechtbar sind, werden schriftlich mit­ge­teilt und nicht begründet.
  6. Reisespesen
    Die Stiftung trägt die Reisespesen (SBB 2. Klasse) der Kandidierenden sowie ihrer allfälligen Spielpartner*innen. Der Spesenbetrag so­­wie Bank- oder Postscheckkonto für Spesen und allfällige Sti­pen­dien sind der Stiftung anlässlich des Vorsingens mit dem abgegebenen Spesenblatt bekannt zu geben.

Basel, im Oktober 2023