Ausbildungsbeiträge im Bereich Jazz

Reglement für das Vorspielen / Vorsingen

Die Friedl Wald-Stiftung in Basel entrichtet Ausbildungsbeiträ­ge an förderungsbedürftige und förderungs­würdige Student*innen im Bereich des Jazz (Grundlagen siehe «Die Stiftung und ihre Leistungen».

  1. Kandidat*innen
    1. Die Kandidat*innen haben das Schweizer Bürgerrecht oder sind seit mindestens 5 Jahren in der Schweiz wohnhaft (mass­ge­bend ist das Einreisedatum gemäss Ausländerausweis).
    2. Die Kandidat*innen sind im Jahr der Audition nicht älter als 26 Jahre alt.
    3. Die Kandidat*innen sind an einer mehrheitlich von der öffentlichen Hand subventionierten und anerkannten Jazzhochschule der Schweiz ein­­­­ge­­schrieben und befinden sich zum Zeitpunkt der Audition zwischen dem 4. Semester BA und dem 2. Semester MA ihrer professionellen Ausbildung.
    4. Einmal jährlich wird in den entsprechenden Fachhochschulen ein Aushang zur Bewerbung für eine begrenzte Anzahl von Auditionsplätzen angebracht; ausschliesslich auf diese Aushänge können Bewerbungen erfolgen.
    5. Bei Interesse melden sich die Student*innen per mail bei der Friedl Wald-Stiftung. Diese wird individuell Vorabklärungen treffen und ggf. das weitere Procedere einleiten.
    6. Als Einsendeschluss gelten die Angaben auf dem Formular "Kurzinformation zum Versand Ihrer Unterlagen". Zu spät einge­reichte Dossiers werden nicht berücksichtigt.
    7. Video- und/oder CD-Produktionen werden nicht unterstützt.
  2. Vorspielen
    1. Das Vorspielen ist nicht öffentlich.
    2. Das Vorspielprogramm umfasst drei Stücke, die sich in Stil, Tempo, Harmonik und Rhythmik klar unterscheiden. Im­­pro­­­vi­sier­te und komponierte Teile stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander.
    3. Das Programm kann allein oder mit musikalischer Begleitung (max. zwei weitere Personen) vorgetragen werden.
    4. Mindestens ein Stück muss solo vorgetragen werden.
    5. Mindestens ein Standard (in einem Arrangement mit nachvollziehbarem inhaltlichem und formalem Bezug zur Ursprungskomposition) muss vorgetragen werden.
    6. Die Vorspielzeit beträgt ca. 20 Minuten pro Bewerber*in.
    7. Im Vortragssaal stehen Flügel, Schlagzeug, Verstärker, Mikrophone, Noten- und Mikrofonständer, Kabel sowie Lautsprecher zur Verfügung.
  3. Jury
    1. Die Jury setzt sich aus den Mitgliedern des Stiftungsrates und meh­reren externen Fachleuten zusammen.
    2. Die Jurymitglieder sind mehrheitlich nicht als Lehrpersonen an einer schweizerischen Hochschule für Jazz tätig.
    3. Bei der Beurteilung der Kandidierenden treten jene Jurymitglieder in den Ausstand, bei denen der Anschein der Befangenheit entstehen könnte.
  4. 4. Entscheide
    Die Entscheide, die endgültig und nicht anfechtbar sind, werden schriftlich mit­geteilt und nicht begründet.
  5. 5. Reisespesen
    Die Stiftung trägt die Reisespesen (SBB 2. Klasse) der Kandidierenden sowie ihrer allfälligen Spielpartner*innen. Der Spesenbetrag so­­wie Bank- oder Postscheckkonto für Spesen und allfällige Sti­pen­dien sind der Stiftung anlässlich des Vorspielens bzw. -singens mit dem abgegebenen Spesenblatt bekannt zu geben.

Basel, im Oktober 2023