Ausbildungsbeiträge für Schauspieler*innen
Reglement für das Vorsprechen
Die Friedl Wald-Stiftung in Basel entrichtet Ausbildungsbeiträge an förderungsbedürftige und förderungswürdige Studierende im Bereich Schauspiel (Grundlagen siehe «Die Stiftung und ihre Leistungen».
- Kandidat*innen
- Die Kandidat*innen haben das Schweizer Bürgerrecht oder sind seit mindestens 5 Jahren in der Schweiz wohnhaft (massgebend ist das Einreisedatum gemäss Ausländerausweis).
- Die gleiche Person kann sich max. zweimal in zwei aufeinander folgenden Jahren bewerben.
- Die Kandidat*innen sind im Jahr der ersten Audition nicht älter als 26 Jahre.
- Die Kandidat*innen sind an einer mehrheitlich von der öffentlichen Hand subventionierten und anerkannten Hochschule der deutschen oder französischen Schweiz im Bereich Schauspiel im Auditionsjahr als aktiv Studierende eingeschrieben. Nicht zugelassen sind Studierende der Fachrichtungen Regie, Dramaturgie, Theaterpädagogik o.ä.
- Zum Zeitpunkt der ersten Audition befinden sich die Kandidat*innen im 3. oder 5. Semester BA oder im 1. Semester MA. Zum Zeitpunkt der eventuellen zweiten Audition befinden sich die Kandidat*innen im 5. Semester BA oder im 1. Semester MA.
- Einmal jährlich wird in den entsprechenden Fachhochschulen ein Aushang zur Bewerbung für eine begrenzte Anzahl von Auditionsplätzen angebracht; ausschliesslich auf diese Aushänge können Bewerbungen erfolgen.
- Bei Interesse melden sich die Student*innen per mail bei der Friedl Wald-Stiftung. Diese wird individuell Vorabklärungen treffen und ggf. das weitere Procedere einleiten.
- Als Einsendeschluss gelten die Angaben auf dem Formular "Kurzinformation zum Versand Ihrer Unterlagen". Zu spät eingereichte Dossiers werden nicht berücksichtigt.
- Vorsprechen
- Das Vorsprechen ist nicht öffentlich.
- Das Vorsprechprogramm umfasst drei unterschiedliche Aufgaben: Monologe (mindestens einen) und Dialoge (mindestens einen) in deutscher Sprache, die selbständig oder unter Anleitung erarbeitet wurden. Es beinhaltet mindestens einen Text, dessen Autor*in im Jahr 1860 oder früher geboren, sowie mindestens einen Text, dessen Autor*in im Jahr 1945 oder später geboren wurde. Die Geburtsjahre der Autor*innen müssen jeweils mindestens 30 Jahre auseinander liegen.
Wenn Anspielpartner*innen auch Kandidat*innen sind, müssen diese im eigenen Vorsprechprogramm andere Szenen zeigen. - Es stehen Tisch und Stühle zur Verfügung.
- Die Vorsprechzeit beträgt maximal 25 Minuten.
- Jury
- Die Jury setzt sich aus den Mitgliedern des Stiftungsrates und mehreren externen Fachleuten zusammen.
- Die Jurymitglieder sind nicht als Lehrpersonen an einer schweizerischen Hochschule für Schauspiel tätig.
- Prüfungskriterien
Der Ausbildungsstand der Kandidat*innen in Bezug auf den Lehrplan der betreffenden Schule bestimmt die Gewichtung der nachstehenden Kriterien:- Spielbegabung
Spielphantasie, Vorstellungsgabe, Spontaneität, Direktheit, Genauigkeit im Handeln und Sprechen, Ausdruckskraft und stilistisches Differenzierungsvermögen. - Stimme/Sprache
Lautreinheit, Artikulationsfähigkeit, Stimmumfang, Stimmkraft; Gestaltung in Bühnensprache, evtl. Dialekt und Gesangsstimme. - Körper/Bewegung
Haltung, Beweglichkeit, Sinn für Bewegungsabläufe und Rhythmus.
- Spielbegabung
- Entscheide
Die Entscheide, die endgültig und nicht anfechtbar sind, werden schriftlich mitgeteilt und nicht begründet. - Reisespesen
Die Stiftung trägt die Reisespesen (SBB 2. Klasse) der Kandidat*innen und ihrer allfälligen Spielpartner*innen. Der Spesenbetrag sowie Bank- oder Postscheckkonto für Spesen und allfällige Stipendien sind der Stiftung anlässlich des Vorsprechens mit dem abgegebenen Spesenblatt bekannt zu geben.
Basel, im Oktober 2023